Urheberrecht - Grundwissen für den Lehralltag
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Du wirst vermutlich, wie die meisten Lehrkräfte, das Schulrecht eher mit Distanz und Skepsis betrachten als mit Interesse und positiven Erwartungen. Dieser Kurs zeigt, dass das Schulrecht integraler und hilfreicher Bestandteil pädagogischen Handelns ist und Handlungsgrundlagen bietet, auf die du dich berufen kannst, wenn Eltern und Schülerinnen und Schüler dein pädagogisches Handeln infrage stellen.
Lehrkräfte sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfen politische Meinungen äußern, solange sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten und die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren. Der Beutelsbacher Konsens, der aus einer Tagung von 1976 resultiert, setzt dafür drei Richtlinien: Überwältigungsverbot, Orientierung an den Lernenden und das Kontroversitätsgebot. Lehrer dürfen also ihre politische Meinung teilen, Schüler jedoch nicht beeinflussen, müssen komplexe Themen verständlich aufbereiten und kontroverse Diskussionen multiperspektivisch führen. Dies ermöglicht Schülern, eigenständig und kritisch zu denken, ohne von Lehrermeinungen überwältigt zu werden.
Beim Erstellen von Unterrichtsmaterialien liegt die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften in der Verantwortung der Lehrkräfte. Auch wenn die „Schulprivilegien“ des Urheberrechts grundsätzlich die Nutzung fast aller Medien erlauben, gibt es doch ein relativ kompliziertes Vorschriftengeflecht mit Obergrenzen. In diesem Kurs informiert Johannes Philipp über Open Educational Resources (OER) und Creative Commons (CC) und deren Vor- und Nachteile, zeigt, wie man Medien und Inhalte mit "freien" Lizenzen findet, wie man Quellen richtig angibt und beantwortet weitere wichtige Fragen zum Thema OER und CC.